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AGB

Verbindliche Buchung und Terminreservierung

Nach dem unverbindlichen Erstgespräch findet die Angebotslegung/Auftragsbestätigung mit den allgemeinen Details zum Ablauf der freien Trauung inkl. Preis meiner Leistungen statt.

Danach entscheiden Sie, ob Sie mich als Rednerin buchen möchten. 

 

Mit der schriftlichen Auftragserteilung (per Mail oder postalisch) erkennt der Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an und die Buchung gilt als verbindlich.

 

Bei Absage der Veranstaltung seitens des Brautpaares wird der gesamte Betrag durch Terminvergabe in Rechnung gestellt.

 

Stornobedingungen

Am Tag der Trauung bis 30 Tage vor der Trauung: 100 % Stornogebühren

31 Tage bis 120 Tage vor der Trauung : 50 % Stornogebühren

Bis 121 Tage vor der Trauung: keine Stornogebühren

Dauer des Engagements

Die Anwesenheit der Traurednerin beinhaltet die Dauer der Zeremonie inkl. einer halben Stunde vor  der freien Trauung. Gewünschte Anwesenheiten nach der Zeremonie sind nicht Teil des Vertrags. 

Zahlungsmodalitäten

Nach erfolgter Auftragserteilung erlaube ich mir, eine Reservierungsgebühr von 30% in Rechnung zu stellen. Diese ist sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens 7 Tage nach der Auftragserteilung fällig. 

Die Restzahlung erfolgt bis spätestens 14 Tage vor der Trauung.

Rücktrittsfrist

Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, Samstage gelten nicht als Werktag. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses bzw. der Unterfertigung des Vertrages durch den Auftraggeber. Der Rücktritt muss schriftlich per Mail an kontakt@sabrinaschwaiger.at erfolgen. 

Technische Voraussetzungen

Sollte die Zeremonie technisch mittels Mikrofon und Lautsprecher erwünscht sein, so muss das Brautpaar die technischen Voraussetzungen sowie das Equipment bereitstellen.

 

Sollte ein technisches Equipment für die freie Trauung notwendig sein, kann diese von Sabrina Schwaiger gegen eine Zusatzgebühr von € 250,- für die Dauer der Zeremonie gebucht werden. 

Witterungseinflüsse

Der Auftragnehmer ist während der Zeremonie vor störenden Witterungseinflüssen (z. B. Regen, übermäßige Sonneneinstrahlung usw.) zu schützen. Mitgebrachte Technik muss ebenfalls entsprechend vor Witterungseinflüssen geschützt werden.

Bei unzureichenden Bedingungen kann die Traurednerin den Auftritt verweigern. Eine Rückerstattung des Honorars steht dem Auftraggeber in diesem Falle nicht zu. Für Schäden, die durch unzureichende Aufbau- und Betriebsbedingungen entstehen, haftet der Auftraggeber.

Ausfall der Traurednerin

Sollte die freie Traurednerin aufgrund von Krankheit oder aufgrund eines Notfalls verhindert sein, versucht diese einen adäquaten Ersatz für die freie Trauung zu organisieren. Sollte dies nicht möglich sein, erhält der Auftraggeber den vollen Betrag rückerstattet. 

Sollte die vorbereitete Traurede von einer dritten Person übernommen werden, stelle ich für die Bereitstellung der fertigen freien Trauung 60% des ursprünglichen Honorars in Rechnung. 

Foto- & Videomaterial

Es ist der Traurednerin gestattet, alle Fotos/Videos der Zeremonie/Veranstaltung für die eigene Webseite, Social Media und Werbung zu verwenden, welche vom Brautpaar oder den Fotografen überlassen wurden, sofern dies nicht anders und ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht.

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus der Vertragsbeziehung ergebenen Streitigkeiten, wird das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart.

Änderung der AGBs

Sofern es notwendig ist, Änderungen aufgrund gesetzlicher oder technischer Rahmenbedingungen oder zur Beseitigung von nachträglich entstehenden Äquivalenzstörungen durchzuführen, ist der AN berechtigt, die AGB zu ändern, sofern sie in den Vertrag mit dem Kunden eingebunden sind. Der Kunde wird über Änderungen bzw Anpassungen der ABG ehestmöglich in Kenntnis gesetzt. Widerspricht der Kunde nicht binnen 4 Wochen nach Erhalt der schriftlichen (Brief oder Email) Mitteilung über Änderungen, werden diese Vertragsbestandteil des bestehenden Vertrages.

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